Impressum – AGBs – Disclaimer

Musikschule Musizeum GbR

vertreten durch Felicitas Ressel, Robert Rehnig und Lydia Hoffmann

Kippenbergstraße 24

04317 Leipzig


Allgemeine Geschäftsbedingungen Musizeum Leipzig

1. Allgemeines

Die Aufgabe der Musikschule Musizeum besteht in der musikalisch-ästhetischen Elementarbildung, der Heranbildung von Nachwuchs für das Liebhaber- und Laienmusizieren, das frühzeitige Erken- nen und die Förderung von musischen Begabungen sowie die Vorbereitung begabter SchülerInnen auf ein Studium musikbezogener Berufe.

Ziel der musikalisch-ästhetischen und pädagogischen Arbeit ist es, für Menschen aller Altersgrup- pen neben der instrumentalen, vokalen, tänzerischen oder künstlerischen Ausbildung ein umfassen- des Verständnis für Musik, Tanz und Kunst zu wecken.

2. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Musizeum und dem/der SchülerIn/Teilnehmer/In bzw. ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter.
Die AGB können auf der Website der Musikschule Musizeum eingesehen werden.

3. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule Musizeum und dem/der SchülerIn sind privat- rechtlicher Natur.
Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen.
Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirk- samkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

4. Schuljahr/Ferien- und Feiertage

Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Das Schul- jahr gliedert sich in zwei Halbjahre.
Erstes Halbjahr: 01. August bis 31. Januar
Zweites Halbjahr: 01. Februar bis 31. Juli

Es gelten die vom Freistaat Sachsen festgelegten Ferientermine und die gesetzlichen Feiertage des Freistaates Sachsen nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung.

5. Geschäftsstelle/Unterrichtsorte

Die Geschäftsstelle der Musikschule Musizeum befinden sich in der Charlottenstraße 13, 04317 Leipzig.
Der Unterricht findet in der Geschäftsstelle sowie in anderen geeigneten Räumen statt.

6. Unterrichts- oder Kursaufnahme

Anmeldungen können unter Verwendung des entsprechenden Formulars der Musikschule per Post, per E-mail oder persönlich während der Unterrichtszeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des/der SchülerIn auf Annahme seiner/ihrer Anmeldung besteht nicht.
Die Zuweisung wird durch die BetreiberInnen der Musikschule im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen.

Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht über- tragbar.

7. Vertragsverhältnis

Der Unterrichtsvertrag im Instrumentalfach wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.

Daneben besteht die Möglichkeit, ein festes Stundenkontingent im Voraus zu erwerben, wofür ebenfalls ein Unterrichtsvertrag geschlossen wird.
In der Grundstufe endet der Unterricht nach einem Schuljahr ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Verträge für Kurse und Workshops werden für die jeweilige Dauer abgeschlossen.
Verträge über die Unterrichts- oder Kursaufnahme bedürfen der Schriftform. Für die Musikschule Musizeum unterzeichnen die BetreiberInnen.

8. Widerrufsrecht

Vertragserklärung können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. als Brief, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten ge- mäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Wider- rufsfrist genügt der Eingang bis 14 Tage vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde.

Der Widerruf ist zu richten an: Musikschule Musizeum, Charlottenstraße 13, 04317 Leipzig.

9. Probezeiten

Für alle Unterrichtsverträge gelten die ersten drei Wochen als gebührenpflichtige Probezeit, in der der Unterrichtsvertrag mit einer einwöchigen Frist schriftlich gekündigt werden kann.

10. Umfang der Unterrichtsleistungen

Die musikalische Ausbildung wird kalenderjährlich in folgenden Stufen erteilt.
1. Grundstufe: Musikalische Elementarstufe
2. Unterstufe: instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht
3. Mittelstufe: instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht, ggf. mit erweitertem Stundenangebot 4. Oberstufe: instrumentaler Gruppen- oder Einzelunterricht mit erweitertem Stundenangebot

(studienvorbereitende Ausbildung)

Neben der Ausbildung in der Grund-, Unter-, Mittel- und Oberstufe werden Ergänzungsfächer (En- semblemusizieren, Musiklehre, Gehörbildung u.a.) sowie spezielle Kurse und Workshops mit be- grenzter Dauer angeboten.
Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern steht auch solchen InteressentInnen offen, die keinen In- strumental- oder Elementarunterricht an der Musikschule besuchen.

Die SchülerInnen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dazu gehört auch die unentgeltliche Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule. Der/die SchülerIn bzw. sein/ihr gesetzlicher Vertreter erklären ihr Einverständnis dazu, dass Ton- und Bildaufnahmen in jedweder Form für Zwecke der Musikschule angefertigt und verwendet werden dürfen. Der/die SchülerIn überträgt alle etwaigen Urheber- und Leistungsschutzrechte an Ton- und Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Produktionen der Musikschule (z.B. CD-Produktionen oder Videoaufnahmen) auf die Musikschule.
Regelmäßiges häusliches Üben des/der SchülerIn wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg.
Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, Notenständer) hat der/die SchülerIn ei- genständig Sorge zu tragen.

11. Teilnahmebestätigungen/Zertifikate/Zeugnisse

Zum Ende eines jeden Schuljahres bzw. bei der Beendigung der Musikschulausbildung werden SchülerInnen der Unter-, Mittel- und Oberstufe auf Wunsch die Teilnahme am Unterricht und der derzeitige Ausbildungsstand durch die Lehrkraft schriftlich bestätigt. SchülerInnen der Grundstufe erhalten die Bestätigung ebenfalls auf Wunsch zum Unterrichtsende.

Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht.

12. Gebühren/Zahlungsmodalitäten

Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist kostenpflichtig. Die Höhe der Unter- richtsgebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Abgesehen von Workshops und festen Stundenkontingenten sind alle Gebühren Jahresbeiträge, die sich in 12 Monatsraten aufteilen und sich nach der Länge der wöchentlichen Unterrichtseinheit rich- ten. Der kontinuierliche Unterricht berücksichtigt die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien und an Fei- ertagen. Die Monatsraten sind jeweils zum dritten Werktag des Monats fällig.

Verändert sich während des Schuljahres die Teilnehmerzahl beim Paar-/Gruppenunterricht, sodass die Höhe der Gebühr berührt wird und kann die ursprüngliche Anzahl von SchülerInnen nicht wie- der hergestellt werden, so ist nach Ablauf einer dreimonatigen Frist ab Vertragskündigung des/der (Gruppen-)Partners/Partnerin die Gebühr zu zahlen, die sich aus der tatsächlichen Zahl der Teilneh- merInnen ergibt. Der Unterrichtsvertrag kann beiderseitig aufgelöst werden, wenn keine Einigung über die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses erzielt werden kann.

Die Gebührenpflicht eines Schülers/einer Schülerin wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass diese/r den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder dass er/sie dem Unterricht, aus welchen Gründen auch immer, fernbleibt.
Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos. Für Überweisung auf das Konto der Musikschule Musizeum erteilt der/die VertragspartnerIn der Musikschule mit seiner/ihrer Unterschrift unter dem Unterrichts- bzw. Kursvertrag sein/ihr Einverständnis zur Zahlung der vereinbarten Gebühren auf das angegebene Bankkonto spätestens zum 3. Werktag des Monats. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von 8,00 € erhoben. Für Zahlungen per Lastschrift erteilt der/die VertragspartnerIn der Musikschule sein Einverständnis per SEPA-Lastschriftmandat. In diesem Fall werden die Gebühren von der Musikschule zum 3. Werktag des Monats eingezogen. Für jeden von der Bank abgelehnten und durch den Zahlungspflichtigen verschuldeten Lastschrifteinzug wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben.

Bei Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung wird der Gebührenanspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.
Für die Dauer des Zahlungsverzugs wird der/die SchülerIn vom Unterricht ausgeschlossen. Nach dem erfolgten vollständigen Ausgleich der überfälligen Forderungen ist eine Wiederaufnahme des Unterrichtes möglich.

Eine angemessene Anhebung der Unterrichtsgebühr durch die Musizeum GbR ist zulässig. Diese muss sechs Wochen im Voraus schriftlich angekündigt werden und ist zu Beginn eines neuen Un- terrichtshalbjahres möglich.

13. Beendigung des Unterrichts- oder Kursvertrages

Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch Kündigung. Die Kündigung durch den/die SchülerIn bzw. durch seinen/ihren gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform. Es gilt stets eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende für unbefristete Verträge. Verträge über ein im Voraus erworbenes Stundenkontingent können ohne Anspruch auf Gebührenrückerstattung jederzeit gekündigt werden. Im Elementarbereich kann der Vertrag zum Ende des ersten Schulhalbjahres mit einer Frist von drei Wochen gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung durch die Vertragsparteien wird das Vertragsverhältnis fortgesetzt und endet am 31. Juli.

Entscheidend ist immer der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens in der Musikschule (Poststempel).
Die Gebühren werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der/die SchülerIn den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt.

Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch die Musikschule Musizeum liegt dann vor, wenn der/die SchülerIn mehrmals unentschuldigt dem Unterricht fern bleibt, ein Zah- lungsverzug der Unterrichtsgebühr gegeben ist, wobei auch auf zweimalige Mahnung keine Zah-

lung erfolgt, oder gegen die Hausordnung grob verstoßen wird.

14. Haftung

Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüle- rInnen. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer privaten Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.

SchülerInnen haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft zugefügte Schäden.

15. Hausordnung

Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

16. Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der SchülerInnen werden unter den Voraussetzungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Rege- lungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die SchülerInnen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter das Einverständ- nis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die erhobenen Daten unter den Voraussetzun- gen des § 20 Sächsisches Datenschutzgesetz gelöscht.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Leipzig.


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